Personenschutz

Unter Personenschutz versteht man die Gesamtheit der Maßnahmen, die zur Verhinderung oder Abwehr von Angriffen gegen Leib und Leben, also die körperlichen Unversehrtheit, sowie gegen die Willens- und Handlungsfreiheit von Einzelpersonen oder Personengruppen ergriffen werden (Entführung, Geiselnahme, Erpressung).

Schwerpunkte des Schutzes

Falls nach eingehender gründlicher Lagebeurteilung eine konkrete Gefährdung für eine Person festgestellt wird oder wenigstens nicht ausgeschlossen werden kann, ist zu entscheiden, in welcher Weise der Gefährdete oder gegebenenfalls seine Familienangehörigen geschützt werden können. Dazu gehört die Überlegung, wann (zeitlicher Schwerpunkt) und wo (örtlicher Schwerpunkt) geschützt werden soll. Ein lückenloser Schutz aller gefährdeten Personen oder Personengruppen ist jedoch völlig unmöglich. Man darf wohl annehmen, dass es in der Welt mehr abstrakt gefährdete Personen als Polizei- und Sicherheitsbeamte gibt. 

Die Maßnahmen zum Schutze potenziell gefährdeter oder bedrohter Personen müssen deshalb auf ganz konkrete Einzelfälle beschränkt werden. Man wird aus arbeits- und personalökonomischen Gründen nicht darum herumkommen, in einem Sicherheitskonzept zeitliche und örtliche Schwerpunkte mit optimaler Mobilität der Kräfte zu bilden. Die öffentlichen Schutzorgane können sich aus Gründen der Personalökonomie nur auf den Schutz von Magistratspersonen und Personen, die aus völkerrechtlichen Gründen geschützt werden müssen, konzentrieren. Schon aus diesen Gründen erwächst hier dem private Sicherheitsgewerbe ein zusätzliches Betätigungsfeld.

Ziel von Überwachungen und Kontrollen ist die Sicherheit von Bewachungsobjekten vor eingebrachten Gefahren und die Verhinderung von Straftaten und Vermögensschäden gegenüber dem Auftraggeber.

Videoüberwachung

Beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen sind zahlreiche rechtliche Vorgaben und Rahmenbedingungen zu beachten. In einigen Bereichen ist die Überwachung per Videotechnik vorgeschrieben. Dies ist in Kassenräumen von Banken, in Spielhallen oder in bestimmten industriellen Anlagen der Fall.

Ziele der Videoüberwachung sind beispielsweise:

  • Abschreckung von Straftätern
  • Aufklärung von Straftaten
  • Reduzierung von Vandalismus
  • Alarmierung bei bestimmten Ereignissen
  • Überwachung technischer Prozesse

Die Gesetze unterscheiden beispielsweise zwischen privater und staatlicher Videoüberwachung oder zwischen der Überwachung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen.

Zutrittskontrolle

Zutrittskontrollen steuern den Zutritt über eine vom Auftraggeber festgelegte Berechtigung.

  • WER
  • WANN
  • WOHIN

damit nur berechtigte Personen Zugang zu den für sie freigegebenen Bereichen in Gebäuden oder Arealen auf einem überwachten Gelände erhalten.

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Zufahrtskontrolle

Die Sicherheit auf Betriebsgeländen spielt eine große Rolle.

Zufahrtskontrollen sind wichtig für einen reibungslosen Ablauf der Geschäftsvorgänge ohne Zwischenfälle.

Da die Zufahrt oft nur zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Fahrzeuge gestattet ist, sorgen Zufahrtskontrollen auch für die Einhaltung von Ablaufplänen oder erleichtern mögliche kurzfristige Änderungen.

Je nach Anforderungen können Zufahrtskontrollen verschärft werden.

Beispielweise  kann die Ladung die der Fahrer mit sich führt, geprüft werden.

Ausschau halten nach gefährlichen oder verdächtigen Gegenständen, die dem Zweck des Geschäftsvorgangs nicht dienlich sind und gegebenenfalls sicherstellen.       

Verkehrsmanagement

Das Verkehrsmanagement umfasst die Überwachung und die Regelung des Verkehrs auf dem Betriebsgelände.

Allgemeine und spezielle Koordination wie Aufsicht, Kontrolle und Steuerung von komplexen Bewegungsabläufen oder Einzelbewegungen bei Situationen während des Verkehrsbetriebs ist ein weiterer Bereich, in dem unsere zuverlässigen Sicherheitskräfte in Ihrem Unternehmen zum Einsatz kommen können.