Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADON Services GmbH

Allgemeine Dienstausführung

  1. Das Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Sicherheitsdienste, Objektschutz, Revierdienste, Alarmverfolgung und -weiterleitung, Detektei, Personenschutz und Brandschutz aus.

Separate Sicherheitsdienste und Objektschutzdienste erfolgen in der Regel durch eine(n) oder mehrere Sicherheitsmitarbeiter/in, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt ist / sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt. Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Sicherungsposten der DB AG, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste.

Der Revierdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart– bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekten zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

  1. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Sicherheitsunternehmen (im Folgenden: Unternehmen) werden in besonderen Verträgen vereinbart.
  1. Das Unternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972 in der jeweils gültigen Fassung), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei dem beauftragten Sicherheitsunternehmen.
  1. Das Unternehmen ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

Begehungsvorschrift


Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie / er enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift / des Alarmplanes bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

Schlüssel und Notfallanschriften


Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. 

Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte    Schlüsselbeschädigungen haftet das Unternehmen im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmen die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können.

Anschriftenänderungen müssen dem Unternehmen umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen das Unternehmen über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

Beanstandungen
 

Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

Auftragsdauer


Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist – ein Jahr. Wird er nicht bis spätestens jeweils drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. Jeweils 3 Monate vor Ende der jährlichen Verlängerung besteht ein Kündigungsrecht.

Ausführung durch andere Unternehmen


Das Unternehmen ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Unternehmen zu bedienen, die die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung besitzen und zuverlässig sind. Sicherheitsmitarbeiter, die bei der ADON Services GmbH angefordert werden sind immer mindestens zu zweit im Einsatz in Bezug auf Eigensicherung. Diese Regelung betrifft laut Tarif der BDSW nicht den Streifendienst und Pfortendienst. Alle Einsätze jeglicher Art werden immer pro Mann mit mindestens 4 Stunden verrechnet, dies ist aus dem Tarifwerk der BDSW zu entnehmen.

Unterbrechung der Bewachung


Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann das Unternehmen den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist das Unternehmen verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

Vertragsänderungen, Stornofristen

Die ganz oder teilweise Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Geschäftspartner ist für diesen bis zwei Wochen vor dem von der ADON Services GmbH (haftungsbeschränkt) bestätigten Beginn der Dienstleistung kostenfrei möglich. 

Danach werden folgende Stornogebühren fällig:

bis 7 Tage vor Vertragsbeginn 25 % 

bis 1 Tag vor Vertragsbeginn 50 %  

Stornierung am Tag des Vertragsbeginns 100 %

Bei einer Unterbrechung unserer Tätigkeit oder Abbau der Sicherheitsmitarbeiter werden soweit nichts anderes vereinbart, 100% der anfänglich vereinbarten Rest Zeit in Rechnung gestellt.

Vorzeitige Vertragsauflösung

Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –Gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

Rechtsnachfolge


Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsformänderung des Unternehmens wird der Vertrag nicht berührt.

Haftung und Haftungsbegrenzung

  1. Die Haftung des Unternehmens für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen, auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt.
  1. Auch die Haftung der Mitarbeiter für Sach- und Vermögensschäden ist in Fällen leicht fahrlässiger Schadensverursachung auf, die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt (Vertrag zugunsten Dritter). Die Haftung für sonstige Fälle der schuldhaften Verursachung von Sach- und Vermögensschäden bleibt unberührt. 
  1. Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. Die Haftung für derartige Schäden ist, soweit nicht die Punkte 1 und 2 abweichende Regelungen treffen, im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 
  1. Die Haftung für Personenschäden

       bleibt unberührt. Die Einschränkungen der Punkte 1 bis 3 gelten nur für Sach- und Vermögensschäden.

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

  1. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines Schadensersatzes aufgrund von Personenschaden, sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen. 
  1. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, zum Schadensverlauf und zur Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

Haftpflichtversicherung und Nachweis


Das Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Die Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 03. Mai 2019 (BGBl. I S. 692), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juni 2019 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist.

Zahlung des Entgelts


Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen. 

Aufrechnung des Entgelts ist nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

Preisänderung

  1. Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde. 
  1. Dem Auftraggeber steht im Fall der Veränderung von Kostenfaktoren, die zu einer Senkung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, entsprechend der Regelung in Punkt 1 ein Anspruch auf Preissenkung zu.
  2. Fordert eine der Parteien eine Preisanpassung, steht der anderen Partei ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu.

Vertragsbeginn

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung (mündlich/schriftlich) zugeht.

Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

  1. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbstständige oder unselbstständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages.
  1. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Punkt 1, so ist er verpflichtet, dem Unternehmen für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von dem Unternehmen nach billigem Ermessen festzusetzende Vertragsstrafe, deren Angemessenheit im Streitfall durch das zuständige Gericht zu überprüfen ist, zu zahlen.

Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten gelten im Rahmen des Vertragsverhältnisses die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 
  1. Insbesondere gelten Art. 5 Abs. 1 lit. F, Art. 28 Abs. 3 DSGVO (Integrität und Vertraulichkeit der Daten) sowie Art. 12 ff. DSGVO (Informationspflichten).

Verbraucherstreitbeilegung


Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

Gerichtsstand und Erfüllungsort


Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass:

  1. a) die in den Klagewegen in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; 
  2. b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
Im Falle eines Kaufvertrags: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Beim Zusammentreffen mehrerer Alternativen ist der jeweils letzte Zeitpunkt maßgeblich.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die ADON Services GmbH, Finkensteinerstr.14, 83301 Traunreut, Tel: +49 8669 86013 78, E-Mail: info@adon.services  mittels einer eindeutigen Erklärung ( z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, oder E-Mail ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahmen der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie einer anderen Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an ADON Services GmbH, Finkensteinerstr.14, 83301 Traunreut, Tel: +49 8669 86013 78, E-Mail: info@adon.services  uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung

Haftungsausschluss


Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, falls der Kunde gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Abtretungs- und Verpfändungsverbot


Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.
Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht.

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Anbieters.

Datenschutz


Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen Handels oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Während des Besuchs im Online-Shop des Anbieters werden anonymisierte Daten, die keine
Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert. 

Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung,
Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: ADON Services GmbH, Finkensteinerstraße.14, 83301 Traunreut, Tel: +49 8669 86013 78, E-Mail: office@adon.services


Umsetzung der ODRRichtlinie


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Hinweis nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG: 

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht zur Verfügung stehen

(gültig ab 1. April 2021)