Als ADON-Sicherheitspartner voll durchstarten

 

Um kundenorientiert zeitnah und professionelle Sicherheitsdienstleistungen in der heutigen Zeit, trotz eines großen eigenen Mitarbeiterstamms anbieten zu können, ist unabdingbar auf zuverlässige Kooperationspartner zählen zu können.

Kooperationsfähigkeit ist eine Sozialkompetenz, die in vielen Unternehmen gefordert ist, für uns ist die Schlüsselqualifikation damit eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen stattfinden kann.

Engagement, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit setzen wir als Voraussetzung. Mit fairer Preiskalkulation und einem kollegialen Team sind wir offen für jeden Kooperation in beide Richtungen und für allen Bereichen.

Unsere Erwartungen für den Start einer Kooperation

Unabhängig davon ob anfragen als Auftraggeber oder Auftragnehmer gestellt werden, betrachtet die ADON Services GmbH folgenden Kriterien für den Start einer Kooperation als unablässig. 
  • Angemeldetes Bewachungsgewerbe
  • Bewachungserlaubnis gemäß §34a GewO
  • Im Bewacherregister registriertes Unternehmen
  • Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen mindestens gemäß BewachV
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der SV-Träger und des Finanzamtes, sofern vorhanden
  • Im Bewacherregister registriertes und freigegebenes Personal
  • Personal mit mindestens Zugangsqualifikation gemäß BewachV
  • Dauerhafte Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Beauftragungszeitraum
  • Umgehende Kompensation Ihrer Ausfälle mit eigenem Personal
  • Offene und ehrliche Kommunikation in Problemsituationen
  • Keine Weitervergabe an eigene Subunternehmer oder Selbständige ohne Überprüfung oder Einverständnis vom Auftraggeber.   

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